Kostenübernahme

Privatversicherte
Viele private Kassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, allerdings zu oft sehr unterschiedlichen Bedingungen. Dies hängt in erster Linie von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn über die Bedingungen Ihrer Krankenkasse hinsichtlich der Kostenübernahme und lassen Sie sich dies am besten auch schriftlich durch Ihre Versicherung bestätigen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang Leistungen übernommen werden. Es gibt Unterschiede hinsichtlich der möglichen Sitzungen pro Jahr oder auch hinsichtlich der Erstattungshöhe der einzelnen Sitzungen. Wenn Ihre Krankenkasse nicht in voller Höhe erstatten sollte, müssen Sie die Differenz selber begleichen. Bitte klären Sie auch, welche Unterlagen oder Atteste Ihre Krankenkasse benötigt und ob ein Bericht von mir als Therapeutin erforderlich ist.

Selbstzahler
Manchmal kann es sinnvoll sein, eine psychotherapeutische Behandlung nicht über die Krankenkasse abzurechnen. Ich stelle Ihnen eine 50 minütige psychotherapeutische Sitzung privat in Rechnung.

Bundeswehr
Die Kosten werden aufgrund einer offiziellen Vereinbarung zwischen Bundespsychotherapeutenkammer und Bundesverteidigungsministerium übernommen.
Bitte bringen Sie zu unserem ersten Gespräch den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung mit, so ist gewährleistet, dass ich unsere probatorischen Gespräche zum gegenseitigen Kennenlernen und Diagnosestellung durchführen und abrechnen kann.

Landespolizei/Bundespolizei
Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die anfallenden Kosten.